Bei der Stromproduktion werden HKN generiert, welche später gegenüber dem Endverbraucher in der Stromkennzeichnung verwendet werden.
Unabhängige Stromproduzenten haben die Möglichkeit, den ökologischen Mehrwert (Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) zu Marktkonditionen zu verkaufen.
Die IBL übernimmt bei Bedarf den ökologischen Mehrwert zu marktorientierten, fairen Preisen. Momentan haben wir ein Überangebot an HKN, weshalb wir nur Kunden HKN abnehmen können, welche sich beim Strombezug für das Langenthaler Stromprodukt «SONNENKLAR!» entscheiden.
Eine Abnahmepflicht des Netzbetreibers besteht nicht. Der ökologische Mehrwert kann vom Produzenten auch an Dritte verkauft werden. Produktionsanlagen mit KEV-Förderung treten jedoch sowohl die produzierte Energie, als auch den HKN als Gegenleistung ab und können somit den HKN nicht mehr and Dritte verkaufen.
Der Verkauf von HKN setzt immer voraus, dass die Produktionsanlage beglaubigt und auf dem HKN-System der Swissgrid aufgeschaltet ist. Zusätzlich muss die Übertragung der HKN vom HKN-Konto des Produzenten auf das HKN-Konto des Abnehmers eingerichtet sein.